Häufige Fragen und Antworten zum Stromanbieter Wechsel

  1. Muss ich meinen momentanen Zählerstand notieren?
  2. Was kostet der Wechsel des Anbieters?
  3. Kann ich auch bei einer Nachtspeicherheizung wechseln?
  4. Muss ich meinem momentanen Anbieter bei einem Wechsel kündigen?
  5. Bekomme ich gezahlte Abschläge zurück?
  6. Was ändert sich durch den Wechsel?
  7. Kann man als Mieter den Stromanbieter wechseln?
  8. Was passiert in dem Fall einer Insolvenz des Anbieters?
  9. Muss ich bei einem Wechselantrag etwas beachten?
  10. Wie lange dauert der Wechsel?
  11. Wie genau läuft der Wechsel des Anbieters ab?

Muss ich meinen momentanen Zählerstand notieren?

Es ist immer ratsam, den momentanen Zählerstand zu notieren. Dieser muss an den neuen Stromanbieter sowieso weitergeleitet werden.

Was kostet der Wechsel des Anbieters?

Der Verbraucher muss mit keinen Zusatzkosten rechnen, wenn er den Anbieter für den Strom wechselt.

Kann ich auch bei einer Nachtspeicherheizung wechseln?

Leider nicht, das liegt an dem Nachtstromtarif, den nur der regionale Stromversorger anbietet. In diesem Fall gibt es meist auch einen zweiten Tarifzähler, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet. Würde man wechseln, müsste man für nur einen Stromverbrauch zahlen und das wäre im Falle einer Nachtspeicherheizung zu viel. Denn der neue Anbieter würde nicht zwischen Tag und Nachtstrom unterscheiden und so müsste man viel mehr Geld ausgeben, als nötig!

Muss ich meinem momentanen Anbieter bei einem Wechsel kündigen?

Nein, das muss man nicht selbst tun. Der neue Stromanbieter kümmert sich sehr gerne um die Kündigung, was auch ratsam ist. Denn immerhin kann der neue Energielieferant genau einschätzen, wann der Wechsel durchgeführt werden kann. Die Kündigung erfolgt in der Regel zum nächstmöglichen Termin. Ein Sonderkündigungsrecht, sollte dem neuen Anbieter auf jeden Fall mitgeteilt werden.

Bekomme ich gezahlte Abschläge zurück?

Wenn man den Stromanbieter wechselt, erhält man von dem alten Anbieter eine Abschlussrechnung. Dieser kann man zum einen entnehmen, ob man noch Geld zurückerstattet bekommt und zum anderen, wird der ehemalige Anbieter selbst darauf hinweisen und das Geld zurückerstatten.

Was ändert sich durch den Wechsel?

Der Kunde selbst bemerkt gar keine Veränderungen. Er erhält die Rechnungen von nun an von seinem neuen Anbieter, das war es aber schon mit den Veränderungen. Der regionale Netzbetreiber wird die Wartungen weiterhin ausführen. Der Stromzähler wird auch nicht verändert. Der neue Anbieter übernimmt die Aufgaben den verbrauchten Strom seines Kunden in das Netz einzuspeisen. Für die Durchleitung muss der Anbieter ein Entgelt bezahlen, mit dem der Kunde aber nichts zu tun hat. Der Verbraucher wird kontinuierlich mit Strom versorgt, dies ist ein Stromversorgungsgesetz. Also kann bei einem Wechsel nichts schief gehen!

Kann man als Mieter den Stromanbieter wechseln?

Selbstverständlich darf der Mieter den Stromanbieter zu jeder Zeit wechseln. Läuft der Strom über den Vermieter, muss dieser darüber informiert werden. Das muss nicht jedem Vermieter freudig stimmen, ändern kann er dies aber auch nicht. Leichter ist es natürlich, wenn man den Strom nicht am Vermieter bezahlt, sondern selbst an einen Stromanbieter überweist. In dem Fall muss man den Vermieter noch nicht einmal etwas von dem Wechsel erzählen.

Was passiert in dem Fall einer Insolvenz des Anbieters?

Muss der neue Anbieter Insolvenz anmelden, hat der Kunde nichts zu befürchten. Die Stromversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, aber selbstverständlich muss man sich nach einem anderen Stromanbieter umsehen, wenn der momentane Anbieter die Versorgung nicht mehr wahrnimmt. Nach 3 Monaten, wenn der neue Anbieter den Strom nicht mehr einspeist, bekommt der Kunde ansonsten einen Vertrag bei dem regionalen Anbieter, wenn er sich nicht um einen neuen Anbieter gekümmert hat.

Muss ich bei einem Wechselantrag etwas beachten?

Der Wechselantrag muss vollständig ausgefüllt werden, nur dann kommt der Wechsel auch zustande. Der neue Anbieter benötigt die persönlichen Daten des Kunden und einige Informationen. Selbstverständlich muss auch der alte Stromversorger genannt werden, wie die Kundennummer und die Stromzählernummer. Auch der aktuelle Zählerstand ist von Nöten. Hat man einen Wunschtermin für den Wechsel, kann man diesen angeben. Ansonsten nimmt der Wechsel einfach seinen Lauf.

Wie lange dauert der Wechsel?

Der Wechsel kann zwischen 6 und 8 Wochen dauern. Selbstverständlich wirken sich auch die Kündigungsfristen des alten Anbieters auf den Wechsel aus. Somit könnte der Wechsel auch ein wenig länger dauern.

Wie genau läuft der Wechsel des Anbieters ab?

Der Stromwechsel ist mehr als leicht. Der Verbraucher geht keine Risiken ein. Er kann Online einen Wechselantrag ausfüllen, diesen ausdrucken und unterschreiben. Schon kann der Antrag zu dem neuen Anbieter geschickt werden. Dieser übernimmt alle weiteren Arbeiten. So kündigt er den alten Stromversorgern und schickt dann die laufenden Rechnungen an seinen Kunden, die natürlich bezahlt werden müssen. Das war es aber auch schon.

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