Die Liberalisierung des Strommarktes hat den Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit gegeben, seinen Stromanbieter unter einer Reihe konkurrierender Unternehmen selbst auszuwählen und so zum Teil erhebliche Preisunterschiede bei den verschiedenen Tarifen zu nutzen. Für die Politik und die verschiedenen Anbieter galt es dabei aber zunächst zu regeln, wie die gegenseitige Nutzung der bestehenden Stromnetze zu handhaben ist. So muss es möglich sein, dass die verschiedenen Stromanbieter eine Durchleitung “ihres Stroms” zu ihren Endkunden ermöglichen können, auch wenn der Strom, zumindest theoretisch aus einem anderen, weiter entfernten Teil des Landes kommt. Dabei kann jeder Inhaber eines Netzes, durch den der Strom fließen soll, eine sogenannte Netznutzungsgebühr verlangen, wobei die Höhe der Gebühr nicht festgelegt und somit Verhandlungssache ist. Dazu benötigen die Anbieter eine entsprechende Vereinbarung ohne die eine Durchleitung nicht möglich ist. So erklärt es sich auch, das bestimmte Stromanbieter nur in bestimmten Orten oder Regionen verfügbar sind. Grundsätzlich gibt es zwar eine Verpflichtung der Durchleitung, allerdings gestalten sich die Verhandlungen über die anfallende Gebühr meist außerordentlich zäh und entsprechend langwierig.
Durchleitung
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